Jagdrecht

Die Jagd ist so alt wie die Menschheit und damit Kulturgut. Jagen heißt Verantwortung zu übernehmen für Natur, Tiere und Menschen. Die Jagd ist heute stark reglementiert. Insbesondere das Waffenrecht hat deutliche Verschärfungen erfahren. Gerade Jagdpachtverträge und Wildschäden machen immer Probleme.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen jagd- und waffenrechtlichen Fragen.

In unserer Kanzlei arbeiten mehrere aktive Jäger und damit können Sie sich einer praxisnahen Vertretung sicher sein.

"Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden."

§ 1 Abs. 1 Bundesjagdgesetz

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