Hofübergabe- & Erbrecht
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie bei allen rechtlichen Fragen in Bezug auf die Hofnachfolge, z.B. bei der Gründung von Gesellschaften, Erstellung von Testamenten und Erbauseinandersetzungen.
Grundsätzlich bearbeiten wir diesen Themenkomplex kanzleiintern im Team.
Hierzu greifen wir auf das Fachwissen der Fachanwälte für Erbrecht und Familienrecht zurück, die in den spezifisch agrarrechtlichen Fragestellungen von Rechtsanwalt Marc Zenner unterstützt werden.
Wir arbeiten bei diesem Themenkomplex zwingend eng mit Ihren Steuerberatern zusammen oder empfehlen mit uns kooperierende Spezialisten.
Übernahme eines Landguts
§ 2049 BGB
(1) Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll.
(2) Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschaftung nachhaltig gewähren kann.