Gesellschaftsrecht

Neben dem klassischen Einzelkämpfer - egal ob im Nebenerwerb oder Vollerwerb - ist in Süddeutschland die vorherrschende Betriebsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Anforderungen am Markt, Nachfolgeprobleme und die Konzentration haben jedoch auch den Bedarf an abweichenden Rechtsformen erhöht. Im Vordringen sind die GmbH und GmbH & Co. KG. Auch Genossenschaften gehören zu unseren Mandanten.

Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie z.B. bei der Gründung von Gesellschaften, Streitigkeiten im Rahmen der Auseinandersetzung von Gesellschaften und bei Rechtsformwechseln.

Wir arbeiten bei diesem Themenkomplex zwingend eng mit Ihren Steuerberatern zusammen oder empfehlen mit uns kooperierende Spezialisten.

Im Haus stehen Ihnen überdies ein Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung, der im Bedarf hinzugezogen wird.

Inhalt des Gesellschaftsvertrags

§ 705 BGB

Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.

Unsere Spezialisten im Gesellschaftsrecht

Andreas Waldhorn

Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Regelmäßige juristische Veröffentlichungen in Fachzeitschriften des Kraftfahrzeuggewerbes und Unternehmensjournalen

Regelmäßige juristische Vorträge aus dem Arbeitsrecht

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